Neues Kaufrecht seit dem 01.01.2022!
Mit der Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771, „WKRL“) hat der Bundestag das Kaufrecht mit Wirkung zum 01.01.2022 verändert.
Was ist das Kaufrecht?
Durch die Warenkauf-Richtlinie (kurz: WKRL), wird ein rechtlicher Rahmen für Verträge bezüglich des Warenkaufs geschaffen. Dieser Rahmen muss von allen Unionsmitgliedsstaaten eingehalten und umgesetzt werden. Ziel des Kaufrechts ist es, die Verbraucherrechte in der EU zu harmonisieren und zu stärken. Weiterhin soll besonders bei digitalen Produkten bzw. Produkten mit einer digitalen Funktion ein hohes Verbraucherschutzniveau erzeugt werden (gemäß Art. 4 der Warenkaufs-Richtlinie (WKRL).
Das Kaufrecht wurde zum 01.01.2022 verändert und betrifft alle Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Dabei betrifft das neue Kaufrecht Kaufverträge zwischen einem privaten Käufer und einem gewerblichen Verkäufer.
Insbesondere ist der Gebrauchtwagenverkauf an Endkunden betroffen und unterliegt seitdem einigen Formvorschriften, die neu und zu beachten sind. Die neuen Regelungen beschließen, dass der Händler das Fahrzeug genau beschreiben und den Käufer darauf aufmerksam machen muss, falls das Fahrzeug eine andere Ausstattung besitzt als der Vorführwagen. Weiterhin ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Käufer auf den Zustand des Fahrzeugs hinzuweisen und ihm mitzuteilen, ob der Zustand dem entspricht, der sich bei vergleichbaren Fahrzeugen finden lässt (§ 434 BGB).
Allgemein ist der Verkäufer durch das neue Kaufrecht dazu verpflichtet, dem Käufer bei einem Kauf von digitalen Geräten für einen gewissen Zeitraum Updates zur Verfügung zu stellen und den Käufer über neue Updates zu informieren (Aktualisierungspflicht). Der Zeitraum ergibt sich aus der Vereinbarung im Kaufvertrag. Wenn das Gerät nicht mit den Updates versorgt wird, handelt es sich um einen Sachmangel. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Vertrag festzuhalten, dass der Verkäufer keine Updates zur Verfügung stellt und folglich durch fehlende Updates auch kein Sachmangel entsteht.
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Welche Rechte gibt es bei Mängeln am Auto?
Wenn der Fall eintritt, dass das Auto nach dem Kauf nicht mehr funktioniert und darauf zurückgeschlossen werden kann, dass es sich um einen Sachmangel handelt, muss der Verkäufer den Defekt kostenlos beheben.
Dabei ist die neue Regelung hinzugekommen, dass bei Mängeln, die innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auftreten vermutet wird, dass dieser Defekt bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Die Regelung wurde somit von 6 auf 12 Monate verdoppelt. Dadurch ergibt sich ein Vorteil für den Käufer. Der Verkäufer muss hingegen detailliert nachweisen können, wie der Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs gewesen ist und der Defekt nicht vorhanden war. Nach der Frist von einem Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe bestand.
Es ist ebenfalls neu, dass Montage- und Installationsanleitung für das Fahrzeug vorhanden sein müssen, da ansonsten ebenfalls ein Sachmangel besteht.
Gesetzliche Sachmängelansprüche verjähren zwei Jahre nach der Übergabe eines Neuwagens. Mängel, die wenige Tage vor dem Ablauf dieser Frist auftreten und nicht mehr innerhalb der Frist repariert werden können, müssen von dem Verkäufer übernommen werden. Der Verkäufer haftet für die Mängel vier Monate ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel aufgetreten ist. Das Problem dabei besteht darin, dass der Verkäufer nicht nachprüfen kann, wann der Mangel genau entstanden ist. Nach der Beseitigung des Mangels haftet der Verkäufer ab Rückgabe des Fahrzeuges für weitere zwei Monate.
Bei einem Gebrauchtwagen kann der Verkäufer vertraglich festhalten, dass dieser für Mängel an dem Fahrzeug nur für ein Jahr haftet. Diese Regelung darf jedoch nicht mehr in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt sein, sondern muss im Vertrag oder den vorvertraglichen Informationen zu finden sein.
Welche erleichterten Rücktrittsmöglichkeiten gibt es für Käufer?
Wenn eine Ware Mängel aufweist, konnte der Käufer bislang ein neues Exemplar oder eine Reparatur verlangen. Dazu hat der Käufer dem Verkäufer eine Frist setzen müssen und wenn diese Frist überschritten wurde, hat der Käufer einen Anspruch darauf, die Ware zurückzugeben, den Preis zu mindern oder Schadensersatz zu erhalten. Diese Frist zur Nachbesserung muss laut den neuen Regelungen nicht mehr gesetzt werden.
Da die Setzung der Frist nun freiwillig ist, hat der Käufer nur ein Recht auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, wenn dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt wurde. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, wo der Käufer den Verkäufer über den Mangel in Kenntnis gesetzt hat. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht in der angegebenen Frist nacherfüllt, hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt. Wenn der Käufer von dem Kauf zurücktritt, kann er den vollen Kaufpreis von dem Verkäufer verlangen und der Käufer muss keinen Ersatz für Nutzungen leisten (§ 437 BGB).
Für Verkäufer ist es daher zu empfehlen, den Defekt rechtzeitig zu beheben, um somit keine Zahlungen an den Käufer leisten zu müssen.
Was bedeutet das für das Autohaus?
Es ist schwer zu beweisen, dass der Mangel bzw. Defekt noch nicht zum Zeitpunkt des Verkaufes vorhanden gewesen ist.
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Stand der Gesetzesverweise 09.11.2022.