Tipps zum Jahresabschluss im KFZ-Mittelstand

Recht & Gesetz

Der Jahresabschluss ist für mittelständische KFZ-Unternehmen ein wichtiges Thema. Hier gilt es, Fehler zu vermeiden und bisweilen clever zu Werke zu gehen, denn so lassen sich Steuern sparen und unnötige Kosten vermeiden. Natürlich ersetzen die folgenden Tipps keinen Besuch bei einem Steuerberater und müssen durchweg fachlich untermauert werden. Zudem ändern sich Gesetze teils sehr schnell, sodass immer eine aktuelle Betrachtung herangezogen werden muss.

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Was ist der Jahresabschluss und wozu wird er benötigt?

Alle Jahre wieder …. wird mit dem Jahresabschluss die Buchführung für ein Geschäftsjahr abgeschlossen. Am Ende steht das Geschäftsergebnis und auch das Betriebsvermögen lässt sich valide bestimmen. Notwendig ist der Jahresabschluss im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung jeweils zu einem Bilanzstichtag – meist am Ende des Kalenderjahres.

Die allgemeinen Fakten dürften bekannt sein, doch existieren einige Bereiche, in denen es – salopp formuliert – „spannend“ werden kann.

Jahresabschluss – Umgang mit Beständen

Spielräume ergeben sich im Jahresabschluss beispielsweise im Umgang mit Bestandsfahrzeugen. Am Ende des Jahres kann eine Wertberichtigung stattfinden. Sowohl die Neufahrzeuge eines KFZ-Händlers als auch gebrauchte Modelle sind Teil des Umlaufvermögens, also ein Vermögensteil mit kurzfristigem Bestand. Mit jedem Jahr, in dem Fahrzeuge nicht verkauft werden, sinkt deren Verkehrswert. Anzusetzen ist der Beschaffungspreis abzüglich aller Rabatte zuzüglich der Kosten, die für Prüfung, Wartung oder Reparaturen entstanden sind. Wenn der Verkehrswert niedriger ausfällt, so ist dies zu vermerken, d. h. möglichst frühzeitig eine Wertberichtigung durchzuführen, die auch als indirekte Abschreibung zu verstehen ist. Selbiges gilt übrigens auch für Forderungen, vor allem, wenn ein Geldeingang nicht sicher zu erwarten ist und auch für Ersatzteile, wobei bei diesen ein niedrigerer Verkehrswert zum Teil dokumentiert werden sollte, um bei einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein.

Handhabung bei Vorführwagen

Vorführwagen bzw. deren steuerliche Behandlung haben in der Vergangenheit hier und da zu Streit mit den Finanzbehörden geführt. Auch wenn diese für den späteren Verkauf bestimmt sind, dienen sie vorrangig dem Zweck, weitere Fahrzeuge zu verkaufen und sind somit Anlagevermögen und nicht Umlaufvermögen. Hieraus folgt eine Abschreibung im Rahmen der üblichen Nutzungsdauer und nicht – wie bei den Beständen – eine Bewertung nach Verkehrswert.

Möglichkeit der Rückstellungen

Für Verpflichtungen eines Unternehmens, sei es aus dem Bereich Einkauf, Beschaffung oder auch dem Verkauf und anderen Abteilungen dürfen Rückstellungen gebildet werden. Dies gilt beispielsweise für noch nicht erhaltene Rechnungen über Wareneingänge etc. oder auch Mehrkilometer bei Leasingfahrzeugen oder Minderbezüge nach Bestellungen. Dasselbe gilt aber auch für Softwarelizenzen, sofern eine Erhöhung zu erwarten ist oder auch Kosten für Versicherungen. Besonders relevant kann das Thema bei Leasingrückläufern bzw. der Verpflichtung zur Rücknahme sein.

Software löst manche Probleme

Auch wenn sich das Steuerrecht regelmäßig ändert, lassen sich durch eine clevere Software viele Bereiche der Finanzbuchhaltung und auch der Jahresabschluss einfacher und effizienter gestalten. Zu den genannten Bereichen empfiehlt sich ein störungsfreies System, das auch das Lager- und Teilemanagement beinhaltet. Pluspunkte sind zum Beispiel Aspekte wie die mobile Datenerfassung, welche Teile via Scan und eigens erstellten Barcodes, aber auch die Verwaltung offener Posten und Mahnungen im Rahmen ein und desselben Systems.

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Softwarelösungen dabei. Sprechen Sie uns gerne an.

Felix Kresse

Felix Kresse begann im Jahre 2018 seine Ausbildung zum Informatikkaufmann bei der Firma betzemeier und ist nun in dem Bereich Aftersales und Support tätig. Bei Kundenproblemen hilft er tatkräftig und stets freundlich weiter und veranstaltet für Sie jeden Monat das Webinar "FAQ des Monats“.

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